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Anlaufstelle, für Männer* und TIN*, die in Kindheit, Jugend oder als Erwachsene sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren

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Antragsfrist für einige Institutionen verlängert

Das Hin und Her um eine Verlängerung der Antragsfrist im institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystem lichtet sich:

Für einige Einrichtungen aus dem institutionellen Bereich des Ergänzenden Hilfesystems ist es möglich, auch nach dem 31.8.2016 Anträge zu stellen.

Welche Institutionen das sind, ändert sich derzeit täglich, denn es muss sich jede einzelne Institution sich dazu bereit erklären. Der Staatssekretär Kleindiek versucht sie derzeit dazu zu bewegen.

Bisher haben (zum Teil nur mündlich) zugesagt:
- Die Bundesregierung für alle Einrichtungen, die in ihre Zuständigkeit fallen
- Die großen Kirchen für alle Einrichtungen, die in ihrer Trägerschaft waren
- Der Deutsche Kinderschutzbund
- ???

Wer von sexualisierter Gewalt in Institutionen betroffen ist und nach dem 31.8. einen Antrag auf Hilfeleistungen stellen möchte, muss also überprüfen, ob der Träger der Einrichtung, in der die sexualisierte Gewalt stattgefunden hat, dem EHS beigetreten ist und die Verlängerung unterzeichnet hat. Auskünfte darüber erteilt die Geschäftsstelle (0800 400 10 50).

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